Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Ordnungsamt
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
09:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Herr Peter Müller
Hauptamtsleiter
Raum Zimmer 7
Leistungen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Anzeige - Lärmbelästigung melden
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Durchführung von Wochenmärkten beantragen
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Ratte melden
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Seebestattung
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung