Bericht zur konstituierenden Verbandsversammlung am 10.10.2024
Am Donnerstag, den 10.10.2024 fand in Heubach die konstituierende Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein statt. Nach jeder Gemeinderatswahl treffen sich die Vertreter der Mitgliedsgemeinden zur konstituierenden Verbandsversammlung, um hier u.a. auch den Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter neu zu wählen.Die Sitzung für die Vertreter der 5 Mitgliedskommunen (Bartholomä, Böbingen, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) wurde eröffnet vom Verbandsvorsitzenden Dr. Joy A. Alemazung. Er begrüßte die neu gewählten Delegierten und stellte kurz die anwesenden Geschäftsbereichsleitungen vor (Musikschule – Herr Pschorr, Baurechtsbehörde - Frau Zang sowie Geschäftsführung und Kämmerei – Herr Kiwus). Anschließend gab Geschäftsführer Kiwus allgemeine Hinweise zu den vielfältigen Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft, zur Zusammensetzung der Verbandsversammlung und den hier maßgeblichen Stimmenzahlen (unterschiedliche Stimmenzahlen der Gemeinden).
Wahl des Verbandsvorsitzenden und des StellvertretersGeschäftsführer Kiwus erläuterte, dass der Gemeindeverwaltungsverband mit über 50 Beschäftigten ehrenamtlich vom Verbandsvorsitzenden Bürgermeister Joy Alemazung (Heubach) und dessen Stellvertreter Bürgermeister Peter Lang (Heuchlingen) geleitet werde. Beide Bürgermeister hätten sich bereit erklärt auch für die neue Amtsperiode (5 Jahre) für dieses Amt wieder zur Verfügung zu stehen. Andere Wahlvorschläge wurden nicht gemeldet. Die Verbandsversammlung wählte anschließend einstimmig Bürgermeister Joy Alemazung zum Verbandsvorsitzenden und Bürgermeister Peter Lang zum stv. Verbandsvorsitzenden.
Finanzzwischenbericht 2024
Geschäftsführer Kiwus berichtete über den Stand der Haushaltslage. Auf der Ertragsseite sind die Einnahmen der Musikschule wie geplant eingegangen. Bis Oktober konnten höhere Baugenehmigungsgebühren vereinnahmt werden als geplant (+ 57.000 Euro). Er verwies auf die stets schwierige Vorhersehbarkeit dieses Haushaltsansatzes, da wenige große Bauvorhaben hier meist schon rd. 50% des Gebührenaufkommens verursachen.Auf der Aufwandsseite verläuft weitgehend alles plangemäß. Die gesetzten Ziele (u.a. Fortschritte in der Digitalisierung) werden bis Jahresende erreicht. Die Auftragsvergaben für die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems und eines elektronischen Rechnungsworkflows sollen im November beschlossen werden. Die Baurechtsbehörde wird zum 01.01.2025 entsprechend ausgestattet werden, um den „digitalen Bauantrag“ dann auch tatsächlich digital bearbeiten zu können.Im Gesamtergebnis 2024 rechnet Geschäftsführer Kiwus mit einer Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung.
Jahresabschluss 2023
Nachdem im April 2024 bereits die Abschlüsse der Jahre 2020 bis 2022 festgestellt worden sind, konnte nun der fertige Jahresabschluss 2023 ebenfalls der Verbandsversammlung präsentiert werden.Geschäftsführer Herr Kiwus erläuterte den Jahresabschluss 2023 anhand diverser Folien. Im Ergebnis kann durch das gute Gesamtergebnis ein Betrag von rd. 300.000 Euro an die Gemeinden zurückbezahlt werden.Die Verbandsversammlung nahm das Ergebnis erfreut zur Kenntnis und fasste einstimmig den Feststellungsbeschluss für das Rechnungsjahr 2023.
VerschiedenesVerbandsvorsitzender Alemazung bedankt sich für den harmonischen Sitzungsverlauf und verweist auf nachfolgende Bekanntgaben.Die Leitung der Musikschule wird ab 01.07.2025 von Frau Katharina Pschorr übernommen. Damit konnte erfreulicherweise eine sehr qualifizierte und bereits in der Leitung einer Musikschule erfahrene Kraft gefunden werden. Geschäftsführer Kiwus erläuterte kurz das Bewerbungsverfahren, das durch die Befangenheit vom derzeitigen Musikschulleiter, geändert werden musste. Frau Pschorr wird sich bei der nächsten Verbandsversammlung (Frühjahr 2025) dem Gremium persönlich vorstellen. Frau Zang informiert über die Rechtskraft der 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Photovoltaik in Bartholomä“. Anschließend erläutert sie die Verfahrensänderungen, die der gesetzlich vorgegebene „digitale Bauantrag“ zum 01.01.2025 mit sich bringt. Die Gemeinden sollten Vorkehrungen treffen, um die Angrenzerbeteiligung vor Ort auch beim Vorliegen von digitalen Plänen zu ermöglichen. Generell werden durch die neuen gesetzlichen Vorgaben deutlich weniger Angrenzerbeteiligungen als bisher erforderlich. Die Baurechtsbehörde werde weiterhin zwei getrennte Programme zur Bearbeitung der Bauanträge vorhalten, da die landesweite Lösung (ViBa BW) noch nicht alle notwendigen Bearbeitungsschritte digital ermögliche.
Informationen zur Grundsteuerreform
Reform der GrundsteuerDas Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruhte noch auf veralteten Wertverhältnissen.Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt.Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor:
1. Durch das Finanzamt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert= Grundsteuerwert
Auf die Bebauung kommt es nicht an.
2. Durch das Finanzamt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl =Grundsteuermessbetrag
3. Durch die Gemeinde: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest. Sie werden im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht.
Weitere Informationen
Die Finanzämter werden auf den Stichtag 1. Januar 2022 die Grundsteuerwerte neu bewerten und anschließend alle 7 Jahre erneut. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümerinnen und Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße.
Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos auf der Internetseite der entsprechenden Kommune oder im digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) recherchieren. Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden. Als Unterstützung zur Erstellung der Steuererklärung wird es zudem eine entsprechende Ausfüllanleitung geben.
BORIS-BW
Flyer Grundsteuerreform ((383,9 KB))
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für das Haushaltsjahr 2024
VG Haushaltssatzung 2024 ((72,3 KB))
Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für das Haushaltsjahr 2024
VG Haushaltsplan 2024 ((6,84 MB))