Gremien
Entsprechend § 5 der Verbandssatzung bestehen folgende Organe:
Entsprechend § 5 der Verbandssatzung bestehen folgende Organe:
Die Verbandsversammlung besteht aus den fünf Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und 18 weiteren Vertretern (Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden).
Davon entfallen auf
Die aktuelle Zusammensetzung der Verbandsversammlung kann hier ((52,2 KB)) angezeigt werden.
Die weiteren Vertreter einer jeden Gemeinde werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt.Die Stimmen in der Verbandsversammlung können nur je Gemeinde einheitlich abgegeben werden.Die Stimmen der Mitgliedsgemeinden erhalten folgende Gewichtung:
Die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung sind in § 6 der Verbandssatzung geregelt.
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden (Bürgermeister).
Ist der Verbandsvorsitzende bereits gesetzlicher Vertreter einer Mitgliedsgemeinde, hat die von ihm vertretene Gemeinde ein weiteres Mitglied im Verwaltungsrat.
Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates kann hier ((57,3 KB)) angezeigt werden.
Die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates sind in § 7 der Verbandssatzung geregelt.
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden in der ersten Sitzung nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte gewählt.
Derzeitiger Verbandsvorsitzender ist Bürgermeister Dr. Joy A. Alemazung (Heubach) und derzeitiger stellvertretender Verbandsvorsitzender ist Peter Lang (Bürgermeister Heuchlingen).
Die Zuständigkeiten des Verbandsvorsitzenden sind in § 9 der Verbandssatzung geregelt.