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Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein
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Leistungen

Leasingbriefauskunft anfordern

Über diesen Online-Prozess können Sie eine kostenlose Leasingbriefauskunft anfordern.

Damit können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Zusendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an Ihre Zulassungsbehörde, muss vorab von Ihnen bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt werden.

Verfahrensablauf

Über den oben genannten Link können Sie die Leasingbriefauskunft anfordern.
Nachdem Sie die erforderlichen Daten in GROßBUCHSTABEN eingegeben haben, wird Ihre Anfrage umgehend bearbeitet. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen die Postleitzahl Ihres Wohnortes oder Ihres Firmensitzes sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Kosten

Für die Leasingbriefauskunft werden keine Gebühren fällig.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Auskunft sofort online nach Eingabe der notwendigen Daten.

Hinweise

Bei einer Adressänderung innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber angefordert werden.

Vertiefende Informationen

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bei folgenden Zulassungsvorgängen benötigt:

  • Neuzulassung
  • Halterwechsel
  • Wohnortwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk
  • Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung)
  • neuem Kennzeichen
  • Kennzeichenänderung, z.B. durch Diebstahl oder Verlust
  • Änderungen auf ein Saisonkennzeichen oder bei Änderung des Saisonzeitraums
  • Änderung auf ein Oldtimerkennzeichen (H)
  • Änderung auf ein Elektrokennzeichen (E)

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Ostalbkreis

Stand: 01.10.2024