Liegenschaftskataster - Auszug beantragen
Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient
- als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
- es weist die Flurstücksgrenzen nach und
- ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.
Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.
Sie können dazu
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
- Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.
Zuständige Stelle
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) stellt Auszüge aus dem Liegenschaftskataster landesweit für alle Liegenschaften (Gebäude, Grundstück, Flurstück) in Baden-Württemberg bereit.
Die unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und 12 Städte, denen die Vermessungsaufgabe nach dem Vermessungsgesetz übertragen wurde, sind für Auszüge aus dem Liegenschaftskatasters innerhalb ihres Kreis- beziehungsweise Gemeindegebietes zuständig.
- Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet:
das Landratsamt - Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis oder in einer der 12 Städte (Aalen, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Tübingen) befindet:
die Stadtverwaltung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Jede Person ist berechtigt,
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu erhalten.
Auszüge, die Eigentümerangaben erhalten, unterliegen dem Datenschutz, da Eigentümerangaben personenbezogene Daten sind. Daher können nur berechtigte Personen diese Auszüge beantragen.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin selbst,
- Personen mit berechtigtem Interesse
Diese Person muss dafür angeben, zu welchem Zweck Sie die Auszüge benötigt.
Verfahrensablauf
Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag
- bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
- schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
- Ihren Antrag online über die Online-Plattform des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg stellen.
Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
- Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin
- Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
Kosten
Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.
Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:
Liegenschaftskarte
im Dateiformat PDF oder als Ausdruck
- bis einschließlich DIN A 3: 20,00 €
- größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 40,00 €
Liegenschaftsbeschreibung
- je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): 10,00 €
- je Bestandsnachweis: 20,00 €
Bestellungen senden Sie bitte per E-Mail an service.vermessung@ostalbkreis.de
Digitale Daten
können unentgeltlich beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg im Open GeoData Portal abgerufen werden.
Hinweise
- Beispiel Bestandsnachweis
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung
- Beispiel Flurstücksnachweis
- Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung
- Beispiel Grundstücksnachweis
- Beispiel Liegenschaftskarte
- Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung
Rechtsgrundlage
- § 2 Geobasisinformationen
- § 4 Liegenschaftskataster
- § 14 Erheben und Übermitteln von Informationen
Freigabevermerk
19.07.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg